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Zentralschweiz Keine Anklage gegen Luzerner Bus-Chauffeur nach tödlichem Unfall

Gegen einen Luzerner Buschauffeur wird nach einem tödlichen Unfall im Juni 2011 das Verfahren eingestellt und keine Anklage erhoben. Der Entscheid kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Der tödliche Unfall hatte sich im Juni 2011 im Feierabendverkehr beim Pilatusplatz ereignet. Ein Fussgänger überquerte die dreispurige Obergrundstrasse, allerdings nicht auf einem Fussgängerstreifen. Gleichzeitig näherte sich ein Bus der Linie 12 der dortigen Haltestelle. Der Chauffeur bemerkte zwar den von links kommenden Fussgänger und bremste ab, konnte die Kollision aber nicht verhindern.

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16.10.2013 Keine Anklage gegen Luzerner Buschauffeur
00:59 min
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Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den Busfahrer ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung, stellte das Verfahren aber wieder ein. Die Witwe erhob Einsprache und verlangte eine Verurteilung des Chauffeurs. Das Kantonsgericht stützt nun aber die Einstellung des Verfahrens. Dem Chauffeur könne keine mangelnde Aufmerksamkeit vorgeworfen werden, schreibt das Kantonsgericht.

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