Der tödliche Unfall hatte sich im Juni 2011 im Feierabendverkehr beim Pilatusplatz ereignet. Ein Fussgänger überquerte die dreispurige Obergrundstrasse, allerdings nicht auf einem Fussgängerstreifen. Gleichzeitig näherte sich ein Bus der Linie 12 der dortigen Haltestelle. Der Chauffeur bemerkte zwar den von links kommenden Fussgänger und bremste ab, konnte die Kollision aber nicht verhindern.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den Busfahrer ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung, stellte das Verfahren aber wieder ein. Die Witwe erhob Einsprache und verlangte eine Verurteilung des Chauffeurs. Das Kantonsgericht stützt nun aber die Einstellung des Verfahrens. Dem Chauffeur könne keine mangelnde Aufmerksamkeit vorgeworfen werden, schreibt das Kantonsgericht.