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Keine fahrlässige Tötung Strafverfahren nach Felssturz bei Ruosalp eingestellt

Die Bundesanwaltschaft ermittelte wegen Gefährdung durch Sprengstoffe. Der Verdacht habe sich aber nicht erhärtet.

Beim Felssturz in der Nähe der Ruosalp auf Urner Kantonsgebiet waren im Oktober 2017 zwei Arbeiter getötet worden. Die beiden Urner waren mit Felsarbeiten beschäftigt gewesen, als sich Geröll löste und sie verschüttete. Erst zwei Wochen später konnten die Leichen geborgen werden.

Die Bundesanwaltschaft hatte darauf ein Strafverfahren eröffnet. Dieses richtete sich gegen Unbekannt, und zwar wegen Verdachts der Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht sowie wegen fahrlässiger Tötung.

Dieser Anfangsverdacht habe sich aber nicht erhärtet, teilte die Bundesanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage mit. Sie habe deshalb das Strafverfahren bereits im April dieses Jahres eingestellt.

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