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Zentralschweiz KESB Obwalden steht weiter in der Kritik

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zeigt sich im Umgang mit Eltern von erwachsenen Kindern mit einer Behinderung zu wenig flexibel. Das stiess im Kantonsrat auf Kritik - Parlament und Regierung sind aber machtlos.

Der Kantonsrat lehnte eine Motion von Monika Rüegger und Isabella Kretz (SVP) aus juristischen und staatspolitischen Gründen mit 28 gegen 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Die Kantonsrätinnen verlangten, dass die Obwaldner KESB - wie es das Bundesrecht vorsehe - Beistände von den administrativen Pflichten befreie, wenn es die Umstände rechtfertigten.

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Kritik an Kesb Obwalden (27.10.2016)
02:00 min
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Nach Auffassung der SVP sind die Mindeststandards der Obwaldner KESB bei den Beistandspflichten bundesrechtswidrig. So sieht die KESB für die Beistände eine einmalige Inventarpflicht vor, eine periodische Rechnungspflicht und eine Berichterstattung alle zwei Jahre.

Die Ratsmehrheit teilte zwar die Kritik der SVP, die KESB nehme zu wenig auf Einzelfälle Rücksicht. Sie lehnte die Überweisung der Motion aber trotzdem ab und folgte der Regierung.

Gewaltenteilung hochgehalten

Regierungsrat Christoph Amstad (CVP) sagte, die Regierung sei zwar Aufsichtsbehörde, könne der unabhängigen Fachbehörde KESB aber keine verbindliche Praxis vorschreiben, wie sie das geltende Recht und ihren Handlungsspielraum anzuwenden habe.

Auch Max Rötheli (SP) sagte, die Motion sei rechtlich nicht umsetzbar. Er appellierte aber an die KESB, dass die Behörde ihren Spielraum ausnütze, um eine pragmatische Lösung zu finden. Motionärin Monika Rüegger (SVP) sagte, bei 40 Betroffenen im Kanton sollten pragmatischere Lösungen möglich sein. Es sei schade, dass im Fall der Befreiung von Pflichten eine Praxisänderung bei der KESB nur über den Gerichtsweg möglich sei.

Praxisänderung über Gerichtsweg

Christian Schäli (CSP) sagte, dass sich Regierung, Parlament und neu auch das Verwaltungsgericht einig seien, dass die Minimalstandards bei der KESB wohl ausgedient hätten.

Im Obwaldner Kantonsrat war im Juli 2016 Kritik an der Praxis der KESB laut geworden, weil sie Beistände von Pflegebedürftigen nicht von bestimmten Pflichten entbindet, obschon das Gesetz dies vorsieht. Die Votanten störten sich am bürokratischen Mehraufwand für die Betroffenen nach einem Systemwechsel mit Beginn der Einführung der KESB.

Das Thema wird auch die eidgenössischen Räte beschäftigen. Der Obwaldner Nationalrat Karl Vogler (CSP) reichte deswegen zwei Vorstösse ein.

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