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Kranke Rinder in Ufhusen Verstoss gegen Tierschutzverordnung geht ins Geld

Im Fall Ufhusen muss der betroffene Bauer mit einer Strafanzeige rechnen, und auch mit Kürzung der Direktzahlungen.

Ein Grossbauer im Luzerner Hinterland, welcher auf acht verschiedenen Höfen insgesamt 450 Rinder hält, geriet kurz vor Weihnachten in die Schlagzeilen. Der Veterinärdienst des Kantons Luzern hat bei ihm 31 Rinder beschlagnahmt, weil deren Gesundheit nicht mehr gewährleistet war.

Der Bauer wird jetzt angezeigt, muss aber noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, nämlich mit Kürzungen bei den Direktzahlungen. Das bestätigt Christoph Böbner, Leiter der Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern: «Grundsätzlich kann man sagen, dass die Einhaltung des Tierschutzgesetzes eine Grundvoraussetzung ist, damit ein Landwirt in der Schweiz Direktzahlungen erhält. Und wenn es zu Verletzungen dieses Rechts kommt, dann muss der Bauer mit Kürzungen rechnen.»

Strenger Massstab bei Kürzungen

Den konkreten Fall des Grossbauern in Ufhusen könne er zwar nicht kommentieren, sagt Böbner. Er könne also auch nicht sagen, in welchem Umfang die Kürzungen ausfallen. Aber er sagt: «Es ist so, dass die Kürzungen deftig sind und gesteigert werden.»

Bei einem erstmaligen Verstoss werde ein gewisser Prozentsatz gekürzt, bei einem weiteren Verstoss das Doppelte, dann das Vierfache bis schlussendlich zur kompletten Streichung der Bundesbeiträge.

Der Tierschutz wird sehr hoch gewichtet und auch entsprechend streng überwacht.
Autor: Christoph Böbner Leiter Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Kanton Luzern

Dies sei auch richtig so, denn der Bevölkerung sei das Wohl der Tiere sehr wichtig. Entsprechend hoch seien die Kürzungen. Umso erfreulicher sei es, dass nur gerade ein Prozent der Betriebe von Kürzungen wegen dem Tierschutz betroffen sei.

«Das hängt sicherlich damit zusammen, dass die Kürzungen in diesem Bereich eine starke Wirkung zeigen und dass die Bauern diesbezüglich sensibilisiert sind und das Beste geben, damit das Tierschutzgesetz eingehalten wird», sagt Christoph Böbner.

Auch bei weiteren Verstössen kann gekürzt werden

Die Richtlinien, wann Beiträge gekürzt werden, hat der Bundesrat festgelegt. Daran haben sich alle Kantone zu halten. Und da kann auch bei anderen Verstössen gehandelt werden.

«Als Grundvoraussetzungen für die Direktzahlungen muss ein Betrieb den ökologischen Leistungsnachweis erfüllen», sagt Christoph Böbner. Dazu gehört nebst der tiergerechten Haltung beispielsweise auch die Nährstoffbilanz, der korrekte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder dass ein gewisser Anteil der Fläche für Biodiversität ausgeschieden werde.

Und auch wenn ein Bauer gegen das Gesetz verstosse - wenn er beispielsweise Abfall verbrennt anstatt korrekt zu entsorgen - könne das zur Strafe führen. Hier sei aber eine rechtskräftige Verurteilung die Voraussetzung.

Direktzahlungen werden in Tranchen ausbezahlt

Normalerweise werden Kürzungen gleich im laufenden Jahr vollzogen. Da die Direktzahlungen in Tranchen übers Jahr verteilt ausbezahlt werden, könne man hier gut reagieren.

Im konkreten Fall des Grossbauern in Ufhusen sei dies aber nicht möglich, da die Beiträge schon ausbezahlt waren, bevor die Rinder beschlagnahmt wurden. Das heisst aber: Die Kürzungen werden bei den Direktzahlungen 2018 vollzogen.

Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr

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