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Kriminalgericht spricht Urteil 7 Jahre Gefängnis für Luzerner Taxifahrer wegen Vergewaltigung

Der Taxifahrer hatte sich an Kundinnen sexuell vergangen und eine von ihnen vergewaltigt. Die Opfer des Taxifahrers waren junge, alkoholisierte Frauen, die nachts mit dem Taxi nach Hause fahren wollten.

Zur Last gelegt wurden ihm sechs solche Fälle aus den Jahren 2010, 2012 und 2016, in fünf Fällen wurde er vom Kriminalgericht schuldig gesprochen.

Gemäss des publizierten Urteils wurde der 45-jährige Mann wegen Vergewaltigung, fünffacher sexueller Nötigung und dreifacher Entführung schuldig gesprochen.

Weil der Beschuldigte HIV-positiv ist, machte er sich gegenüber dem Vergewaltigungsopfer und seiner Gattin, die nichts von der Infektion wusste, der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Angesteckt wurden die beiden Frauen nicht.

Mit DNS-Spuren überführt

Die vergewaltigte Taxikundin, eine 18-jährige Austauschstudentin, war das letzte Opfer des Beschuldigten. Zwei Monate später wurde der Taxifahrer festgenommen und dank DNS-Tests der anderen Taten überführt.

Das Gericht sprach den Beschuldigten für diese schwerste und letzte Tat der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung sowie der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Vom Vorwurf der Entführung wurde er aber freigesprochen.

Vier weitere junge Frauen nötigte der Taxifahrer sexuell. Er berührte die Opfer, die auf dem Beifahrersitz sassen, an Brust, Beinen und Unterleib, teilweise auch unter der Wäsche.

In einem Fall freigesprochen

Bei dreien dieser Fälle machte er sich durch das Abweichen von der Route auch der Entführung schuldig. Das Gericht folgte hier durchgehend den Anträgen der Staatsanwältin.

In einem Fall von 2012 wurde der Taxifahrer freigesprochen. Die Staatsanwältin hatte eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung gefordert. Der Beschuldigte hatte dem Opfer einen Taxidienst angeboten. Während der Fahrt fasste er sie ans Bein und fragte, ob sie nicht gratis fahren möchte. Der gegenüber der Nötigung minderschwere Tatvorwurf der sexuellen Belästigung ist verjährt.

Der Verteidiger hatte mehrere Delikte geringfügiger als die Staatsanwaltschaft und das Gericht eingestuft. Den Vorwurf der Entführung liess er nicht gelten, weil sein Mandant nur kurze Abstecher gemacht habe.

Auch habe er verschiedentlich die Frauen nicht genötigt, sondern nur belästigt. Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten eine dreijährige, teilbedingte Freiheitsstrafe.

Mann darf keine Taxifahrten mehr anbieten

Der Taxifahrer war am Prozess vom 30. Mai weitgehend geständig. Er habe grosse Fehler gemacht, sagte er. Sein Verhalten erklären konnte er nicht, und er beantwortete Fragen dazu teilweise nicht oder nur widersprüchlich.

Das Kriminalgericht untersagt dem Mann zudem, für die Dauer von fünf Jahren Taxifahrten anzubieten und durchzuführen. Die Verfahrenskosten, die der Beschuldigte übernehmen soll, betragen gegen 61'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Audio
Kriminalgericht folgt Staatsanwaltschaft
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 15.06.2018.
abspielen. Laufzeit 59 Sekunden.

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