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Fusionieren oder nicht? Die Debatte im Kantonsrat
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 02.12.2019. Bild: Keystone
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Luzerner Spital wird AG Kantonsrat macht Weg frei zur Spitalübernahme

Das Luzerner Kantonsspital soll das Nidwaldner Kantonsspital übernehmen. Dafür wird es in eine AG umgewandelt.

Mit 77 zu 33 Stimmen sagte der Luzerner Kantonsrat am Montag Ja zur Umwandlung des Kantonsspitals und der Luzerner Psychiatrie von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zu einer Aktiengesellschaft. Das ist die Voraussetzung dafür, dass das Kantonsspital Nidwalden wie geplant in das Luzerner Kantonsspital eingegliedert werden kann.

Kritik von links

Das Zusammengehen der beiden Spitäler sei notwendig, um in der heutigen Konkurrenzsituation bestehen zu können, befand die Mehrheit im Rat. Die SP wehrte sich vergeblich. Sie befürchtet, dass die Umwandlung in eine AG einen Demokratieabbau und eine Schlechterstellung des Personals mit sich bringe.

Mit 7000 Angestellten sind das Kantonsspital und die Psychiatrie der grösste Arbeitgeber des Kantons Luzern. Das Parlament lehnte eine von der SP vorgeschlagene Regelung ab, dass das Personal im Verwaltungsrat vertreten sein muss. Ein Gesamtarbeitsvertrag ist im Gesetz nicht vorgesehen, es soll aber einer ausgearbeitet werden.

Die Spital-AG und ihre Pläne

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Das Luzerner Kantonsspital und die Psychiatrie verbleiben nach der Umwandlung in eine AG zu 100 Prozent im Besitz des Kantons. Ein Privatisierung ist nicht möglich. Vorgesehen ist, dass das Luzerner Spital in der Folge bis zu 60 Prozent der Aktien des Kantonsspitals Nidwalden übernehmen wird. Der Landrat Nidwalden schuf schon im Oktober die Voraussetzungen dafür, dass das Kantonsspital Nidwalden eine Tochter des Kantonsspitals Luzern werden kann.

Die AG wird eine gemeinnützige Zweckbestimmung haben, die Gewinne verbleiben im Unternehmen. Im Gesetz festgeschrieben werden auch die Standorte. Für die Luzerner Kantonsspital AG sind dies Luzern, Montana, Sursee und Wolhusen, für die Luzerner Psychiatrie AG Luzern, Kriens und St. Urban.

Noch hat der Kantonsrat nicht alle Punkte des neuen Spitalgesetzes geregelt, weil sie nochmals in der vorberatenden Kommission vertieft diskutiert werden sollen. Dabei geht es um die Mitbestimmungsrechte des Kantonsrats oder das Besitzverhältnis zwischen den geplanten Spital- und Psychiatrieunternehmen und ihrer Tochterfirmen. Diese Punkte wird der Kantonsrat danach in der zweiten Lesung beraten.

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