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Zentralschweiz Mehr Fälle für neue Fachbehörde

Die neu geschaffenen Behörden in allen Zentralschweizer Kantonen im Kindes-und Erwachsenenschutz stellen eine starke Zunahme von Fällen fest, die zu bearbeiten sind. Die Sozialdirektorenkonferenz geht davon aus, dass ein Grund sein könnte, dass die Hemmschwelle eine Meldung zu machen, gesunken ist.

Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes-und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die neuen professionelleren Fachbehörden lösten die Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden ab. Diese neuen Behörden in allen Zentralschweizer Kantonen funktionieren gut, teilte am Freitag die Zentralschweizer Sozialdirektorenkonferenz mit.

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Mehr Fälle für Kinder- und Erwachsenenbehörde (12.07.2013)
01:59 min
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Allerdings würden die Fälle seither stark ansteigen. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Hemmschwelle, eine Gefährdungsmeldung zu machen, gesunken sei. Dadurch müssten die Behörden viel mehr Dossiers bearbeiten als angenommen. Deshalb wird in den Kantonen bereits eine Aufstockung der Stellen erwogen. «Wir stellen fest, dass das nicht ein Zentralschweizer Phänomen ist, sondern ein Trend in der ganzen Schweiz», erklärt Donat Knecht, Leiter des kantonalen Sozialamtes Zug, gegenüber vom Regionaljournal Zentralschweiz.

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