Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes-und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die neuen professionelleren Fachbehörden lösten die Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden ab. Diese neuen Behörden in allen Zentralschweizer Kantonen funktionieren gut, teilte am Freitag die Zentralschweizer Sozialdirektorenkonferenz mit.
Allerdings würden die Fälle seither stark ansteigen. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Hemmschwelle, eine Gefährdungsmeldung zu machen, gesunken sei. Dadurch müssten die Behörden viel mehr Dossiers bearbeiten als angenommen. Deshalb wird in den Kantonen bereits eine Aufstockung der Stellen erwogen. «Wir stellen fest, dass das nicht ein Zentralschweizer Phänomen ist, sondern ein Trend in der ganzen Schweiz», erklärt Donat Knecht, Leiter des kantonalen Sozialamtes Zug, gegenüber vom Regionaljournal Zentralschweiz.