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Nach der Freistellung Uni-Professor erklärt sich – Regierungsrat widerspricht Kritik

Martin Mark kritisiert Intransparenz in der theologischen Fakultät. Die Regierung sieht keinen Handlungsbedarf.

Die Freistellung und die Kündigung: Die Universität Luzern hatte Theologie-Professor Martin Mark auf Ende Juli freigestellt und per Ende Januar 2019 gekündigt. Der Experte für die Auslegung des Alten Testaments wehrt sich unterdessen auf rechtlichem Weg gegen die Kündigung. Die Universität liess die genauen Gründe für ihr Vorgehen offen, mit Verweis auf das laufende Verfahren. In einem internen Newsletter war lediglich von einem «fehlenden Vertrauensverhältnis» die Rede. Das Luzerner Kantonsgericht hat die Freistellung Marks unterdessen befristet sistiert.

Die Petition: Studenten der Theologischen Fakultät und Professoren – auch von anderen Universitäten – forderten daraufhin mit einer Petition eine Untersuchung des Falles. Begründet wurde die Petition damit, dass Professor Mark als Dozent hoch angesehen sei, und zwar nicht nur bei Studenten, sondern auch bei Kolleginnen und Kollegen. Die Sache wird auch die Politik beschäftigen: In einem Vorstoss der Grünen im Luzerner Kantonsrat werden Fragen zur Entlassung von Professor Mark gestellt. Sie richten sich an Regierungsrat Reto Wyss, den Präsidenten des Universitätsrats. Der Rat ist das Aufsichtsgremium.

Weiterer Abgang: Nach der Freistellung des Professors wurde bekannt, dass die Fakultät einen weiteren Abgang einer Assistenzprofessorin hinnehmen musste. Rana Alsoufi, die erst elf Monate zuvor eingestellt worden war, um ein Zentrum für komparative Theologie mit aufzubauen, kündigte von sich aus. Sie begründete den Entscheid damit, dass sie nicht unterstützt worden und ihre Anliegen nicht ernst genommen worden seien. Ausserdem sei das ursprüngliche Konzept aufgegeben worden. Sie habe die Universität zum Schluss mit einem Gefühl von Frustration und grosser Unzufriedenheit verlassen, sagte sie im Gespräch mit Radio SRF. Ihre Kündigung habe keinen direkten Zusammenhang mit der Entlassung von Professor Martin Mark.

Porträt der ehemaligen Luzerner Assistenz-Professorin Rana Alsoufi.
Legende: Die abgetretene Assistenz-Professorin Rana Alsoufi. Silvan Fischer / SRF

Professor Martin Mark wehrt sich: In seinen Augen ist die Kündigung rechtswidrig. Gleichzeitig sagt Professor Mark: «Da es mir in erster Linie darum geht, meine Tätigkeit in Luzern fortzusetzen, versuchen wir gleichzeitig, eine aussergerichtliche Verständigung auf eine Weiterführung meiner Professur zu erzielen.» Nach seiner Auffassung führte seine interne Kritik letztendlich zur Trennung: Im Sommer 2017 führte er eine «Finanzanalyse» innerhalb der Theologischen Fakultät durch - damals in seiner Funktion als Dekan der Fakultät. Daraufhin kritisierte er intern fehlende Kontroll-Mechanismen, Kompetenz-Überschreitungen, Begünstigungen, verdeckte Finanzströme sowie Intransparenz in der Budgetierung und Rechnungsführung der Theologischen Fakultät. Gegenüber Radio SRF wollte Professor Mark nicht konkreter werden, sagte aber: «Es geht um asymmetrische Zuteilungen und Insiderwissen, das nur bestimmten Leuten zugänglich war.»

Audio
Die Hintergründe aus Sicht von Professor Martin Mark
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 14.08.2018.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 51 Sekunden.

Das sagt Regierungsrat Reto Wyss: Oberster politischer Verantwortlicher in dieser Angelegenheit ist der Luzerner Regierungsrat und Universitätsrats-Präsident Reto Wyss. Im Interview mit Radio SRF sagte Wyss: «Der Universitätsrat hat sich aufzeigen lassen, wie Budgetierung, Rechnungsstellung und Finanzflüsse laufen. Der Rat kam zum Schluss, dass es diesbezüglich keine Missstände gibt, weder an der Universität, noch innerhalb der Theologischen Fakultät.» Entsprechend sehe er diesbezüglich auch keinen Handlungsbedarf. Gleichzeitig sagt Reto Wyss: «Wir nehmen die Sache ernst und der Rektor prüft, ob zu gegebener Zeit irgendwelche Massnahmen notwendig sind.»

Audio
Regierungsrat Reto Wyss entgegnet der Kritik
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 14.08.2018.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 42 Sekunden.

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