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Nach Kinderpornografie-Urteil Der entlassene Luzerner Religionslehrer akzeptiert das Urteil

Der Mann hatte zunächst behauptet, die Fotos seien ihm untergeschoben worden. Er muss Busse und Verfahrenskosten zahlen.

  • Der Luzerner Religionslehrer und Jugendseelsorger, der wegen dem Konsum von Kinderpornografie verurteilt wurde, zieht das Urteil nicht weiter.
  • Der Mann hat bis jetzt behauptet, die Fotos seien ihm untergejubelt worden.
  • Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe über 18'000 Franken und einer Busse von 500 Franken. Er muss zudem die Verfahrenskosten von fast 20'000 Franken tragen.
  • Der betroffene Kirchenrat hatte das Arbeitsverhältnis aufgelöst, weil das Vertrauensverhältnis für die Ausübung als Religionspädagoge nicht mehr gewährleistet gewesen sei.

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