- Der Luzerner Religionslehrer und Jugendseelsorger, der wegen dem Konsum von Kinderpornografie verurteilt wurde, zieht das Urteil nicht weiter.
- Der Mann hat bis jetzt behauptet, die Fotos seien ihm untergejubelt worden.
- Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe über 18'000 Franken und einer Busse von 500 Franken. Er muss zudem die Verfahrenskosten von fast 20'000 Franken tragen.
- Der betroffene Kirchenrat hatte das Arbeitsverhältnis aufgelöst, weil das Vertrauensverhältnis für die Ausübung als Religionspädagoge nicht mehr gewährleistet gewesen sei.
Nach Kinderpornografie-Urteil Der entlassene Luzerner Religionslehrer akzeptiert das Urteil
Der Mann hatte zunächst behauptet, die Fotos seien ihm untergeschoben worden. Er muss Busse und Verfahrenskosten zahlen.
SRF1, Regionaljournal Zentralschweiz, 12:03 Uhr; pork/joel