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Zentralschweiz Neue Regelung bei Honoraren für die Nidwaldner Regierung

Nidwaldner Regierungsräte sollen neben ihrem Lohn maximal 20'000 Franken an Honoraren und Sitzungsgeldern aus amtsbezogenen Verwaltungsratsmandaten einstreichen können. Dies schlägt das Landratsbüro in einem Bericht an das Parlament vor.

Die Nidwaldner Regierungsräte üben ihr Amt in einem 80-Prozent-Pensum aus. Dazu gehören auch Mandate, etwa in Verwaltungsräten, die sie auf Grund ihrer Regierungstätigkeit ausüben.

Die Belastung der einzelnen Regierungsräte mit solchen Mandaten sei sehr unterschiedlich, schreibt das Landratsbüro in seinem am Freitag publizierten Bericht. Dieser zusätzliche Aufwand soll massvoll entschädigt werden.

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Neue Honorarregelung in Nidwalden
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Das Landratsbüro schlägt vor, dass die Regierungsräte Honorare und Sitzungsgelder von solchen Mandaten grundsätzlich dem Kanton überweisen müssen. Sie sollen aber 50 Prozent ausbezahlt erhalten, maximal jedoch 20'000 Franken im Jahr.

Die heutige Regelung bezieht sich nur auf Verwaltungsratsmandate, für deren Wahl eine kantonale Behörde das Wahlrecht oder das Vorschlagsrecht zusteht. Die Entschädigungen für diese Mandate fallen heute dem Kanton zu.

Debatte über Spitalrat-Honorar

Diese Regelung soll somit ausgeweitet werden für alle Mandate, die mit der Regierungstätigkeit in Zusammenhang stehen. Damit wäre neu auch das Mandat der Nidwaldner Gesundheitsdirektorin im Luzerner Spitalrat vom Gesetz erfasst. Hier war vor einigen Jahren eine Debatte entbrannt, wie mit diesem Honorar umzugehen ist.

Das Landrat kann die vorgeschlagenen Änderungen noch nicht beschliessen, sondern von dem Bericht nur Kenntnis nehmen.

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