Die Nidwaldner Regierungsräte üben ihr Amt in einem 80-Prozent-Pensum aus. Dazu gehören auch Mandate, etwa in Verwaltungsräten, die sie auf Grund ihrer Regierungstätigkeit ausüben.
Die Belastung der einzelnen Regierungsräte mit solchen Mandaten sei sehr unterschiedlich, schreibt das Landratsbüro in seinem am Freitag publizierten Bericht. Dieser zusätzliche Aufwand soll massvoll entschädigt werden.
Das Landratsbüro schlägt vor, dass die Regierungsräte Honorare und Sitzungsgelder von solchen Mandaten grundsätzlich dem Kanton überweisen müssen. Sie sollen aber 50 Prozent ausbezahlt erhalten, maximal jedoch 20'000 Franken im Jahr.
Die heutige Regelung bezieht sich nur auf Verwaltungsratsmandate, für deren Wahl eine kantonale Behörde das Wahlrecht oder das Vorschlagsrecht zusteht. Die Entschädigungen für diese Mandate fallen heute dem Kanton zu.
Debatte über Spitalrat-Honorar
Diese Regelung soll somit ausgeweitet werden für alle Mandate, die mit der Regierungstätigkeit in Zusammenhang stehen. Damit wäre neu auch das Mandat der Nidwaldner Gesundheitsdirektorin im Luzerner Spitalrat vom Gesetz erfasst. Hier war vor einigen Jahren eine Debatte entbrannt, wie mit diesem Honorar umzugehen ist.
Das Landrat kann die vorgeschlagenen Änderungen noch nicht beschliessen, sondern von dem Bericht nur Kenntnis nehmen.