Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Zentralschweiz Nidwalden: Majorz-Gegenvorschlag für zulässig erklärt

Der Gegenvorschlag der Jungen CVP Nidwalden «Majorz: Kopf- statt Parteiwahlen» erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. Zu diesem Schluss kommt das Nidwaldner Verfassungsgericht und weist eine entsprechende Beschwerde ab.

Der Kanton Nidwalden darf die nächsten Wahlen nicht mehr nach dem bislang angewandten Proporzsystem durchführen. Nach Bundesgericht verstosse dieses nämlich gegen die Verfassung. Der Landrat beschloss darauf die Einführung des Proporzsystems «Doppelter Pukelsheim».

Dagegen erhoben zwei Gruppen das konstruktive Referendum. In einem Gegenvorschlag fordert die SVP, die Proporzwahlen in Wahlkreisverbänden durchzuführen. Die Junge CVP hingegen will vom Proporzwahlrecht zum Majorz wechseln, wobei gemäss Gegenvorschlag ausdrücklich das relative Mehr gelten soll.

Der Landrat beschloss folglich, auch diesen Gegenvorschlag der JCVP den Stimmberechtigten vorzulegen. Gegen diesen Entschied aber erhoben zwei Landräte Beschwerde beim Nidwaldner Obergericht.

Das Nidwaldner Verfassungsgericht sieht keine Verletzung der Materie und weist die Beschwerde entsprechend ab. Der Gegenvorschlag greife keine Themen auf, die nicht bereits im Landrat behandelt worden wären, sondern zeige «bloss einen anderen Lösungsweg» auf, heisst es seitens des Obergerichts.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel