Der Kanton Nidwalden darf die nächsten Wahlen nicht mehr nach dem bislang angewandten Proporzsystem durchführen. Nach Bundesgericht verstosse dieses nämlich gegen die Verfassung. Der Landrat beschloss darauf die Einführung des Proporzsystems «Doppelter Pukelsheim».
Dagegen erhoben zwei Gruppen das konstruktive Referendum. In einem Gegenvorschlag fordert die SVP, die Proporzwahlen in Wahlkreisverbänden durchzuführen. Die Junge CVP hingegen will vom Proporzwahlrecht zum Majorz wechseln, wobei gemäss Gegenvorschlag ausdrücklich das relative Mehr gelten soll.
Der Landrat beschloss folglich, auch diesen Gegenvorschlag der JCVP den Stimmberechtigten vorzulegen. Gegen diesen Entschied aber erhoben zwei Landräte Beschwerde beim Nidwaldner Obergericht.
Das Nidwaldner Verfassungsgericht sieht keine Verletzung der Materie und weist die Beschwerde entsprechend ab. Der Gegenvorschlag greife keine Themen auf, die nicht bereits im Landrat behandelt worden wären, sondern zeige «bloss einen anderen Lösungsweg» auf, heisst es seitens des Obergerichts.