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Zentralschweiz Nidwalden soll Änderungen im Hooligan-Konkordat übernehmen

Die Nidwaldner Regierung beantragt dem Landrat, die Änderungen beim Hooligan-Konkordat zu übernehmen. Zudem schlägt sie den Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsleistungen vor. Damit soll die Sicherheit im Kanton weiter verbessert werden.

Das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen (Hooligan-Konkordat) sei mit diversen Änderungen optimiert worden. Es habe bisher nicht in allen Bereichen die gewünschte Wirkung erzielt, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei Nidwalden.

Unter anderem könnten nun Rayonverbote bis zu drei Jahren verhängt werden. Bisher galt ein Rayonverbot bis zu einem Jahr. Zwar sind einzelne Konkordatsänderungen angefochten worden (siehe verwandte Artikel). Nachdem aber das Bundesgericht Anfang Jahr die Verfassungsmässigkeit des Konkordates mit geringfügigen Änderungen bestätigt hat, ist für die Nidwaldner Regierung der Zeitpunkt gekommen, die Änderungen zu übernehmen.

Mit dem Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen kann der Kanton Nidwalden auf eigene Bestimmungen zu dieser Thematik verzichten.

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