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Informationen und Einschätzungen zur Debatte im Urner Landrat
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 13.02.2019. Bild: SRF
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Parlament beharrt auf Majorz Urner Landrat nimmt Bundesveto in Kauf

Die Regierung wollte den doppelten Pukelsheim einführen - der Landrat entschied sich für ein ausgeweitetes Majorzsystem.

Einmal mehr wurde am Mittwoch im Urner Landrat über das Wahlsystem debattiert. Als Folge eines Bundesgerichtsentscheides muss der Kanton sein Wahlverfahren bis zu den Gesamterneuerungswahlen 2020 anpassen.

Regierung wollte doppelten Pukelsheim

Heute wählen im Kanton Uri acht Gemeinden mit drei und mehr Landratssitzen nach dem Proporzverfahren ihre Parlamentsvertreter. Die restlichen zwölf Gemeinden kennen das Majorz-Prinzip. Dieses Mischsystem ist laut dem Bundesgericht zulässig, weil es den besonderen geografischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in den kleinen Gemeinden entspricht.

Doppelter Pukelsheim

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Die Berechnunsmethode nach Pukelsheim sieht vor, dass die in den Gemeinden für eine Partei abgegebenen Stimmen zuerst für den ganzen Kanton zusammengezählt werden. Dann werden die Parlamentssitze den Parteien entsprechend der Wählerstärke im ganzen Kanton zugeteilt. Jeder Gemeinde steht aber mindestens ein Sitz zu.

Für kleinere Parteien steigen damit die Chancen auf einen Sitz. Für einen solchen müssen sie kantonal jedoch einen Wähleranteil von mindestens 1 Prozent erreichen.

Als nicht verfassungskonform gerügt haben die Bundesrichter dagegen die Wahlen in den Proporzgemeinden. Denn hier habe nicht jede abgegebene Stimme das gleiche Gewicht und den gleichen Erfolgswert. Die Regierung will das mit dem System des Doppelten Pukelsheim tun, wie sie es schon 2014 ins Auge gefasst hatte.

Für die Wähler ändert sich nichts, die Gemeinden können als Wahlkreise bestehen bleiben. Anwenden wollte die Regierung das System auf die aktuellen Proporzgemeinden.

Vorschlag der Kommission obsiegte

Die vorberatende Justizkommission stellte in der Sitzung vom Mittwoch allerdings den Antrag, die Kantonsverfassung so zu ändern, dass neu nur noch für Gemeinden, denen fünf oder mehr Landräte zustehen, das System der Verhältniswahl gelten soll. Dieser Vorschlag obsiegte mit 43 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Die bisherigen Proporzwahlen hätten gezeigt, dass die Zugehörigkeit zu Parteien in Uri von tiefer Bedeutung sei, begründete Kommissionssprecher Andreas Bilger (CVP) den Antrag. Parlamentswahlen in kleineren Urner Gemeinden seien Kopfwahlen, lautete der Tenor.

«Partizipation schmälern»

Die Fraktion SP/Grüne bekämpfte den Antrag erfolglos. Das Urner Stimmvolk habe 2012 eine flächendeckenden Einführung des Majorz-Systems abgelehnt, dies wolle die Kommission nun über die Hintertür erreichen, argumentierte sie. Das Vorgehen schmälere den Anteil an politischer Partizipation für kleine Parteien. Die Fraktion stellt neun Mitglieder im 64-köpfigen Kantonsparlament.

Auch Justizdirektorin Heidi Z'graggen hatte im Rat erfolglos gewarnt, die Regierung sei mehr als skeptisch gegenüber dem Antrag der Kommission. Sie stützte sich einerseits auf das Bundesgerichtsurteil und ein Rechtsgutachten. Man dürfe demnach nicht leichthin annehmen, dass Parteistrukturen fehlten. Immerhin sei in den letzten Jahren danach gewählt worden.

«Mit der Vorlage des Regierungsrates sind sie auf der sicheren Seite», hatte Z'graggen geworben. Doch auch das Argument eines nicht rechtskonformen Wahlsystems für die kommenden Wahlen, verfing nicht. Der Landrat stimmte in der Schlussabstimmung mit 54 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung für das Proporzgesetz mit der Ausweitung der Majorzgemeinden und verzichtet auf eine zweite Lesung. Somit kommt die gesamte Vorlage nun direkt vors Volk.

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