Nachdem eine Standesinitiative gescheitert ist, mit der Uri die Hoheit über sein Wahlsystem erlangen wollte, schlägt die Regierung dem Parlament nun erneut die Einführung des «Doppelten Pukelsheim» vor.
Grosser Zeitdruck
Uri muss den Wahlmodus bis zur nächsten Gesamt-Erneuerungswahl im Jahr 2020 anpassen. So will es das Bundesgericht. Denn in den acht Gemeinden, in denen die Proporzwahl gilt, hat wegen der unterschiedlichen Grösse der Wahlkreise nicht jede Stimme den gleichen Erfolgswert.
Diesen Mangel will die Regierung mit dem Wechsel zum System «Doppelter Pukelsheim» beheben, wie sie am Freitag im Antrag ans Parlament schreibt. Dabei werden die Mandate über die Wahlkreise hinweg auf die Parteien verteilt. Erst anschliessend wird bestimmt, in welchen Wahlkreisen die Parteien ihre Sitze erhalten.
Zuversicht bei Regierungsrat
Die Urner Justizdirektorin Heidi Z'graggen rechnet zwar mit vielen Diskussionen im Landrat. Sie geht aber davon aus, dass der Vorschlag der Regierung angenommen wird.
Der Regierungsrat macht einen Vorschlag, der staatspolitisch und rechtspolitisch auf der sicheren Seite ist.
Die Regierung legt die Änderung des Gesetzes bereits zum zweiten Mal vor. Im ersten Anlauf hatte das Parlament das Geschäft zurückgewiesen und sistiert, weil die erwähnte Standesinitiative hängig war, die Eingriffe des Bundesgerichts in die kantonalen Wahlsysteme unterbinden wollte.