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Zentralschweiz Polizei wendet neue Strassenregeln mit Augenmass an

Autofahrer müssen sich ab Neujahr an neue Regeln halten. Zum Beispiel müssen Fahrzeuge auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren. Die Kantonspolizei Schwyz beispielsweise will die neuen Regeln zwar wie vorgegeben per sofort durchsetzen – allerdings mit Augenmass.

Ab dem 1. Januar gilt ein Alkoholverbot für Berufschauffeure, Neulenker, Fahrschüler und Fahrlehrer. Diese dürfen neu nur einen Blutalkoholwert von weniger als 0,1 Promille aufweisen. Zudem müssen Autofahrer neu auch tagsüber das Licht einschalten, wenn sie unterwegs sind. Ausgenommen von dieser Massnahme sind Motorfahrräder, Velos und landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Eine grosse Umstellung sei es nicht, die Scheinwerfer auch am Tag einzuschalten, findet Florian Grossmann von der Kantonspolizei Schwyz. «Schliesslich hat bereits heute ein grosser Teil der Autofahrer das Licht im Strassenverkehr an», so Grossmann gegenüber dem «Regionaljournal Zentralschweiz».

Audio
Die Umsetzung der neuen Regeln (31.12.2013)
02:12 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 12 Sekunden.

Ausserdem sei die Ausgangslage ist: «Die neue Regel gilt am dem 1. Januar und das Gesetz wird umgesetzt. Trotzdem werden wir besonders in den ersten Tagen mit Augenmass agieren.

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