Ab dem 1. Januar gilt ein Alkoholverbot für Berufschauffeure, Neulenker, Fahrschüler und Fahrlehrer. Diese dürfen neu nur einen Blutalkoholwert von weniger als 0,1 Promille aufweisen. Zudem müssen Autofahrer neu auch tagsüber das Licht einschalten, wenn sie unterwegs sind. Ausgenommen von dieser Massnahme sind Motorfahrräder, Velos und landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Eine grosse Umstellung sei es nicht, die Scheinwerfer auch am Tag einzuschalten, findet Florian Grossmann von der Kantonspolizei Schwyz. «Schliesslich hat bereits heute ein grosser Teil der Autofahrer das Licht im Strassenverkehr an», so Grossmann gegenüber dem «Regionaljournal Zentralschweiz».
Ausserdem sei die Ausgangslage ist: «Die neue Regel gilt am dem 1. Januar und das Gesetz wird umgesetzt. Trotzdem werden wir besonders in den ersten Tagen mit Augenmass agieren.