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Wie begründet Spiess-Hegglin ihre Forderungen - wie reagiert Ringier?
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 10.04.2019. Bild: Keystone
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Privatsphäre verletzt? Spiess-Hegglin verlangt vom «Blick» Entschuldigung

  • Das Zuger Kantonsgericht muss entscheiden, ob der «Blick» 2014 die Persönlichkeit der Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt hat.
  • Spiess-Hegglin will, dass sich der «Blick» auf der Frontseite bei ihr entschuldigt. Das Blatt habe 2014 ihre Privatsphäre verletzt, weshalb sie bis heute stigmatisiert sei, erklärte ihre Anwältin.
  • Ringier weist die Vorwürfe zurück.

Der Anwalt des Ringier-Konzerns, der den «Blick» herausgibt, beantragte, die Klage von Spiess-Hegglin abzuweisen. «Blick» habe damals korrekt über ein politisch und gesellschaftlich relevantes Ereignis berichtet und keine Persönlichkeitsverletzung begangen.

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Spiess-Hegglin vs. Ringier AG
Aus 10 vor 10 vom 09.04.2019.
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Beim Prozess geht es um einen Artikel, den der «Blick» am 24. Dezember 2014 publiziert hatte. In diesem zeigte das Boulevardblatt mit Namen und Bild die damaligen Zuger Kantonsratsmitglieder Spiess-Hegglin (Grüne) und Markus Hürlimann (SVP) und titelte: «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?»

Auf diesen Artikel folgten im «Blick» und weiteren Medien Dutzende Artikel zu dem, was an der Zuger Landammannfeier zwischen Spiess-Hegglin und Hürlimann vorgefallen sein könnte. Was genau passiert war, wurde juristisch nie aufgeklärt. Zahlreiche «Blick»-Artikel sind inzwischen aus der Schweizer Mediendatenbank SMD gelöscht worden.

Das Urteil des Kantonsgerichts dürfte in rund zwei Monaten vorliegen.

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