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Zentralschweiz Referendum beim Verkauf von Beteiligungen der Stadt Luzern

Der Luzerner Stadtrat will das fakultative Referendum ermöglichen, wenn Anteile von über 30 Prozent an Aktiengesellschaften verkauft werden oder wenn die Mehrheitsbeteiligung verloren geht. Das geht aus der am Montag publizierten Antwort auf eine Motion der Grünen hervor.

Die Fraktion der Grünen und Jungen Grünen hatte eine Änderung der Gemeindeordnung verlangt. Demnach soll bei Aktienverkäufen von über zehn Prozent des Gesamtkapitals oder beim Verlust der Mehrheitsbeteiligung das

fakultative Referendum ergriffen werden können. Bis jetzt ist das

Stadtparlament abschliessend zuständig.

Der Stadtrat befürwortet eine Sonderbehandlung von Beteiligungen, die durch Ausgliederung oder Verselbständigung entstehen. Dazu gehören die Energie Wasser Luzern Holding AG (ewl) und die Verkehrsbetriebe Luzern AG (vbl).

Falls das Volk am kommenden 18. Mai der Umwandlung der Heime und

Alterssiedlungen in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft zustimmt,

gilt die Regelung auch für diese neue Institution. Ein fakultatives

Referendum, das auch kleine und weniger bedeutende Gesellschaften

einschliesst, ist nach Ansicht des Stadtrates nicht zielführend.

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