Die Fraktion der Grünen und Jungen Grünen hatte eine Änderung der Gemeindeordnung verlangt. Demnach soll bei Aktienverkäufen von über zehn Prozent des Gesamtkapitals oder beim Verlust der Mehrheitsbeteiligung das
fakultative Referendum ergriffen werden können. Bis jetzt ist das
Stadtparlament abschliessend zuständig.
Der Stadtrat befürwortet eine Sonderbehandlung von Beteiligungen, die durch Ausgliederung oder Verselbständigung entstehen. Dazu gehören die Energie Wasser Luzern Holding AG (ewl) und die Verkehrsbetriebe Luzern AG (vbl).
Falls das Volk am kommenden 18. Mai der Umwandlung der Heime und
Alterssiedlungen in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft zustimmt,
gilt die Regelung auch für diese neue Institution. Ein fakultatives
Referendum, das auch kleine und weniger bedeutende Gesellschaften
einschliesst, ist nach Ansicht des Stadtrates nicht zielführend.