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Zentralschweiz Schwyzer Regierung will Kulturlastenausgleich kündigen

Die Schwyzer Regierung hat sieben Vorlagen ausgearbeitet und zur Vernehmlassung vorgelegt. Diese sollen Einsparungen in der Höhe von rund 20 Millionen Franken bringen. Unter anderem will sie den Kulturlastenausgleich neu regeln.

Die Schwyzer Regierung hat vom Kantonsparlament im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2014-2017 den Auftrag erhalten, die entsprechenden Gesetzesvorlagen auszuarbeiten. Nun schickt sie sieben Vorlagen in die Vernehmlassung, die bis Mitte Januar 2017 dauert.

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Kosten werden auf Gemeinden und Bezirke abgewälzt (3.10.2016)
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Zum einen werde auf Aufgaben verzichtet oder es würden gewisse öffentliche Leistungen reduziert, teilte das Finanzdepartement mit.

So schlägt die Regierung vor, die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen zu kündigen.

Stattdessen soll dieser Kulturlastenausgleich in der bisherigen Höhe von zwei Millionen Franken mit freiwilligen Mitteln aus dem Lotteriefonds finanziert werden.

Weiter soll die Staatskasse mit rund 13 Millionen Franken aus der vorgeschlagenen Teilrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung entlastet werden.

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