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Zentralschweiz Seeuferzugang: Zürichsee und Vierwaldstättersee kaum vergleichbar

Der Zürichsee soll besser zugänglich sein. Dieser Bundesgerichtsentscheid hat aber für die Seen in der Zentralschweiz kaum Auswirkungen. Der Vierwaldstättersee beispielsweise lässt sich mit dem Zürichsee nur bedingt vergleichen.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Privatpersonen und des Vereins «Ja zum Seeuferweg» gutgeheissen. Der Zürcher Kantonsrat hat die Möglichkeit von Enteignungen zur Realisierung von Seeuferwegen zu Unrecht generell ausgeschlossen.

Audio
Gespräch mit LSVV-Präsident Urs Steiger. (20.11.2015)
01:57 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 57 Sekunden.

Auf die Zentralschweiz lasse sich dieses Urteil kaum übertragen, sagt Urs Steiger, Präsident des Landschaftsschutzverbandes Vierwaldstättersee. Zürichsee und Vierwaldstättersee liessen sich nur bedingt vergleichen, weil letzterer viele Steilufer habe, die ohnehin nicht zugänglich sind.

Zudem setzten sich die Schutzverbände nicht für Längsverbindungen in Ufernähe ein, aus Naturschutzgründen. Wichig seien punktuelle Zugänge. Und Steiger erwähnt den Waldstätterweg, der viele schöne Blicke auf den See ermögliche.

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