Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Privatpersonen und des Vereins «Ja zum Seeuferweg» gutgeheissen. Der Zürcher Kantonsrat hat die Möglichkeit von Enteignungen zur Realisierung von Seeuferwegen zu Unrecht generell ausgeschlossen.
Auf die Zentralschweiz lasse sich dieses Urteil kaum übertragen, sagt Urs Steiger, Präsident des Landschaftsschutzverbandes Vierwaldstättersee. Zürichsee und Vierwaldstättersee liessen sich nur bedingt vergleichen, weil letzterer viele Steilufer habe, die ohnehin nicht zugänglich sind.
Zudem setzten sich die Schutzverbände nicht für Längsverbindungen in Ufernähe ein, aus Naturschutzgründen. Wichig seien punktuelle Zugänge. Und Steiger erwähnt den Waldstätterweg, der viele schöne Blicke auf den See ermögliche.