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Zentralschweiz Urner Polizei soll verdeckt ermitteln dürfen

Im Kanton Uri soll in Zukunft der Verdacht auf eine schwere Straftat reichen, damit die Polizei geheim ermitteln kann. Es geht da zum Beispiel um Kinderpornografie im Internet oder Drogenhandel. Das Kantonsparlament hat das Polizeigesetz gutgeheissen.

Urner Polizisten dürfen künftig wieder verdeckte

Operationen im Vorfeld von Straftaten durchführen. Der Landrat hat

am Mittwoch die Revision des Polizeigesetzes einstimmig genehmigt.

Mit 36 gegen 22 Stimmen wurde auch ein Änderungsantrag von

Christoph Schillig (Grüne) gutgeheissen. Bei häuslicher Gewalt kann die Polizei künftig eine Wegweisung von bis zu vierzehn statt zehn Tagen anordnen.

Anlass für die Revision des Polizeigesetzes war die neue eidgenössische Strafprozessordnung. Sie löste Anfang 2011 die kantonalen Strafprozessordnungen ab. Das Urner Stimmvolk kann noch über das neue Gesetz abstimmen.

Polizeikommandant entscheidet

In Uri ist die Anordnung einer verdeckten Vorermittlung künftig

Sache des Polizeikommandanten. Zulässig ist eine solche Aktion nur,

wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine künftige, schwere Straftat

vorliegen, und wenn andere polizeiliche Massnahmen aussichtslos

wären. Weiter regelt das neue Gesetz, dass die Polizei beispielsweise bei

Stalking die gleichen Massnahmen ergreifen kann wie bei häuslicher Gewalt.

Keine Alkoholtestkäufe

Nicht geschaffen hingegen wurde eine rechtliche Grundlage für

Alkoholtestkäufe. Der Kanton wolle abwarten, welche Regelungen der

Bund in dieser Sache ergreife, sagte Sicherheitsdirektor Beat Arnold

vor dem Landrat.

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