Urner Polizisten dürfen künftig wieder verdeckte
Operationen im Vorfeld von Straftaten durchführen. Der Landrat hat
am Mittwoch die Revision des Polizeigesetzes einstimmig genehmigt.
Mit 36 gegen 22 Stimmen wurde auch ein Änderungsantrag von
Christoph Schillig (Grüne) gutgeheissen. Bei häuslicher Gewalt kann die Polizei künftig eine Wegweisung von bis zu vierzehn statt zehn Tagen anordnen.
Anlass für die Revision des Polizeigesetzes war die neue eidgenössische Strafprozessordnung. Sie löste Anfang 2011 die kantonalen Strafprozessordnungen ab. Das Urner Stimmvolk kann noch über das neue Gesetz abstimmen.
Polizeikommandant entscheidet
In Uri ist die Anordnung einer verdeckten Vorermittlung künftig
Sache des Polizeikommandanten. Zulässig ist eine solche Aktion nur,
wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine künftige, schwere Straftat
vorliegen, und wenn andere polizeiliche Massnahmen aussichtslos
wären. Weiter regelt das neue Gesetz, dass die Polizei beispielsweise bei
Stalking die gleichen Massnahmen ergreifen kann wie bei häuslicher Gewalt.
Keine Alkoholtestkäufe
Nicht geschaffen hingegen wurde eine rechtliche Grundlage für
Alkoholtestkäufe. Der Kanton wolle abwarten, welche Regelungen der
Bund in dieser Sache ergreife, sagte Sicherheitsdirektor Beat Arnold
vor dem Landrat.