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Luzerner Personalgesetz Weniger Rente und spätere Pensionierung für Staatsangestellte

Die Luzerner Pensionskasse möchte auf 2019 diverse Änderungen vornehmen. Dazu muss das Gesetz angepasst werden.

  • Der Vorstand der Luzerner Pensionskasse LUPK möchte auf 2019 ihr Reglement ändern. Darum muss auch das Personalgesetz des Kantons angepasst werden.
  • Das Rentenalter der Luzerner Pensionskasse soll vom 63. auf das 65. Altersjahr erhöht werden
  • Ebenfalls erhöht wird das Mindestalter för den Rentenanspruch von 58 auf 60 Jahren. Erst ab diesem Zeitpunkt sollen Frühpensionierungen möglich sein. Zudem soll die arbeitgeberfinanzierte AHV-Ersatzrente, die bei Frühpenisonierungen ab 62 Jahren als Überbrückung dient, gestrichen werden
  • Ein weiterer Vorschlag ist, den Umwandlungssatz von 6.15 Prozent auf 5.2 Prozent zu senken. Dies hätte eine Renteneinbusse von 11% zur Folge
  • Betroffen von diesen Änderungen wären circa 23'000 Kantonsangestellte, also die Mitarbeiter der Verwaltung, Polizisten und Lehrpersonen
  • Die Änderungen des Personalgesetzes sind bis Mitte Oktober in der Vernehmlassung

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