- Der Vorstand der Luzerner Pensionskasse LUPK möchte auf 2019 ihr Reglement ändern. Darum muss auch das Personalgesetz des Kantons angepasst werden.
- Das Rentenalter der Luzerner Pensionskasse soll vom 63. auf das 65. Altersjahr erhöht werden
- Ebenfalls erhöht wird das Mindestalter för den Rentenanspruch von 58 auf 60 Jahren. Erst ab diesem Zeitpunkt sollen Frühpensionierungen möglich sein. Zudem soll die arbeitgeberfinanzierte AHV-Ersatzrente, die bei Frühpenisonierungen ab 62 Jahren als Überbrückung dient, gestrichen werden
- Ein weiterer Vorschlag ist, den Umwandlungssatz von 6.15 Prozent auf 5.2 Prozent zu senken. Dies hätte eine Renteneinbusse von 11% zur Folge
- Betroffen von diesen Änderungen wären circa 23'000 Kantonsangestellte, also die Mitarbeiter der Verwaltung, Polizisten und Lehrpersonen
- Die Änderungen des Personalgesetzes sind bis Mitte Oktober in der Vernehmlassung