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Zentralschweiz Zentralschweiz wehrt sich gegen Wegzug des Bundesgerichts

Die Zentralschweizer Regierungskonferenz zeigt sich «befremdet» über die Pläne des Bundesgerichts, den Standort Luzern aufzugeben. Das Gespräch mit der betroffenen Region sei nie gesucht worden. Zudem wiege der Verlust von 80 Arbeitsplätzen schwer.

Mitte Oktober hat das Bundesgericht angekündigt, sich aus Effizienzgründen auf den Standort Lausanne konzentrieren zu wollen. Somit müsste der Nebenstandort in Luzern aufgegeben werden. Die Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) zeigt sich in einer Mitteilung «befremdet», dass in dieser regionalpolitisch bedeutenden Frage das Gespräch mit den politischen Behörden nie gesucht worden sei.

Audio
ZRK-Präsidentin Yvonne Schärli im Gespräch mit Sämi Studer (1.12.14)
02:25 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 25 Sekunden.

80 Arbeitsplätze betroffen

Das Bundesgericht erklärte sich damit, dass sich mit einer Zentralisierung wesentliche Synergien erzielen liessen. Diese Begründung ist für die Zentralschweizer Regierungskonferenz «nicht nachvollziehbar». Dazu komme ein für die Region grosser Verlust von 80 Arbeitsplätzen. Wann der Bundesgericht-Standort Luzern geschlossen wird ist noch offen. Schlussendlich entscheidet das Eidgenössische Parlament darüber.

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