Mitte Oktober hat das Bundesgericht angekündigt, sich aus Effizienzgründen auf den Standort Lausanne konzentrieren zu wollen. Somit müsste der Nebenstandort in Luzern aufgegeben werden. Die Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) zeigt sich in einer Mitteilung «befremdet», dass in dieser regionalpolitisch bedeutenden Frage das Gespräch mit den politischen Behörden nie gesucht worden sei.
80 Arbeitsplätze betroffen
Das Bundesgericht erklärte sich damit, dass sich mit einer Zentralisierung wesentliche Synergien erzielen liessen. Diese Begründung ist für die Zentralschweizer Regierungskonferenz «nicht nachvollziehbar». Dazu komme ein für die Region grosser Verlust von 80 Arbeitsplätzen. Wann der Bundesgericht-Standort Luzern geschlossen wird ist noch offen. Schlussendlich entscheidet das Eidgenössische Parlament darüber.