Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Zentralschweiz Zuger Piratenpartei reicht Beschwerde ein

Die Zuger Piratenpartei hat beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde eingelegt, weil der Regierungsrat sich weigert, bei Entscheiden die Stimmenverhältnisse offenzulegen. Auslöser für die Beschwerde sind die vielen ungültigen Stimmen bei den Regierungswahlen im Oktober 2014.

Wegen der Neugestaltung der Abstimmungsunterlagen kam es bei den Wahlen zu zahlreichen ungültigen Stimmen. Die Piratenpartei will Transparenz darüber, wie die Regierung in diesem Zusammenhang entschied. Sie forderte die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen.

Weil die Regierung aber die Stimmenverhältnisse unter Verschluss hielt, legen die Piraten Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, wie die Piratenpartei mitteilt. Die Regierungsräte würden einzeln in Persönlichkeitswahlen gewählt. Das Volk habe daher ein Recht zu erfahren, wie diese im Einzelnen stimmen.

Die Piratenpartei beruft sich auf das Öffentlichkeitsprinzip. Es gilt im Kanton Zug seit Mai 2014. Damit kann die Verwaltung nur noch in begründeten Fällen die Herausgabe von Dokumenten einschränken. Die Regierung begründet ihre Ablehnung der Stimmenbekanntgabe mit dem Kollegialitätsprinzip.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel