Wegen der Neugestaltung der Abstimmungsunterlagen kam es bei den Wahlen zu zahlreichen ungültigen Stimmen. Die Piratenpartei will Transparenz darüber, wie die Regierung in diesem Zusammenhang entschied. Sie forderte die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen.
Weil die Regierung aber die Stimmenverhältnisse unter Verschluss hielt, legen die Piraten Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, wie die Piratenpartei mitteilt. Die Regierungsräte würden einzeln in Persönlichkeitswahlen gewählt. Das Volk habe daher ein Recht zu erfahren, wie diese im Einzelnen stimmen.
Die Piratenpartei beruft sich auf das Öffentlichkeitsprinzip. Es gilt im Kanton Zug seit Mai 2014. Damit kann die Verwaltung nur noch in begründeten Fällen die Herausgabe von Dokumenten einschränken. Die Regierung begründet ihre Ablehnung der Stimmenbekanntgabe mit dem Kollegialitätsprinzip.