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«Affäre Mörgeli» Der Staat muss Iris Ritzmanns Prozesskosten bezahlen

  • Der ehemalige SVP-Nationalrat und Historiker Christoph Mörgeli muss der Zürcher Titularprofessorin Iris Ritzmann definitiv keine Prozessentschädigung zahlen.
  • Das Zürcher Obergericht folgt damit dem Beschwerde-Urteil des Bundesgerichts.
  • Mörgeli war im März 2017 mit seiner Klage gegen Ritzmann vor Obergericht (wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung) endgültig unterlegen.

Das Obergericht hatte damals Mörgeli noch die Hälfte der auf 10'000 Franken festgesetzten Prozessentschädigung aufgebürdet.

Da Ritzmann privat und nicht amtlich verteidigt worden ist, könnten ihre Kosten nicht zu den Verfahrenskosten gerechnet werden, die man einem unterlegenen Kläger hälftig verrechnen darf, argumentiert das Obergericht in seinem neuerlichen Entscheid.

Der Fall geht auf Medienberichte von 2012 zurück, in denen die Arbeit von Mörgeli als damaliger Kurator des Medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich kritisiert wurde. Diese basierten unter anderem auf Uni-internen Berichten.

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