Iris Ritzmann wurde beschuldigt, den Medien vertrauliche Berichte über Christoph Mörgelis Arbeit als Museums-Kurator zugespielt zu haben. Sämtliche Belege, die der Staatsanwalt vorlegte, wurden beim Prozess Ende November jedoch als nicht zulässig eingestuft. Für eine Verurteilung wegen Amtsgeheimnisverletzung fehlten dem Gericht deshalb die zulässigen Beweise.
Als Beweis hätten die Telefon- und Mail-Daten dienen sollen, die der Staatsanwalt bei der Universität Zürich eingesammelt hatte. Weil er aber verpasste, dafür eine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts einzuholen, waren die Beweise nicht gültig.
Doch auch wenn der Staatsanwalt diese Genehmigung vorgelegt hätte: Zugelassen worden wären die Telefon- und E-Mail Daten auch dann nicht. Grund dafür ist ein wegweisendes Bundesgerichtsurteil zum Thema Quellenschutz von August 2014, das sich mit Christoph Blocher und der «Affäre Hildebrand» befasste.
Weiterzug ans Obergericht
Iris Ritzmann vor dem Bezirksgericht Zürich
Für den Staatsanwalt ist es eine herbe Schlappe. Er werde den Fall ans Obergericht weiterziehen, sagte er nach der Urteilseröffnung. Es gehe um grundsätzliche Fragen für die künftige Rechtssprechung.
Iris Ritzmann zeigte sich über den Freispruch erleichtert. Dem Weiterzug blicke sie inhaltlich gelassen entgegen. Sorgen bereitet ihr aber die finanzielle Situation, denn so lange das Urteil nicht rechtskräftig ist, erhält sie weder Genugtuung noch Prozessentschädigung. «Unser Erspartes ist praktisch aufgebraucht,» so Ritzmann.