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Zürich Schaffhausen Berufung abgewiesen: Labitzke-Areal kann geräumt werden

Die Mieterinnen und Mieter des Labitzke-Areals in Zürich Altstetten sind auch vor dem Zürcher Obergericht abgeblitzt. Die zweite Instanz bestätigte das Recht der Eigentümerin, die Mobimo AG, die Mieter auszuweisen und wenn nötig das Areal räumen zu lassen.

Die Bewohner der ehemaligen Farbenfabrik Labitzke müssen also ausziehen. Das Zürcher Obergericht hat ihre Berufung gegen die Beendigung des Mietverhältnisses abgelehnt, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Bewohner hatten vergeblich versucht zu argumentieren, dass eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses «dem Geist der gängigen Rechtspraxis in der Stadt Zürich, Leerstände und Brachen zu vermeiden» widerspreche.

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Labitzke-Mieter blitzen auch vor Obergericht ab (15.5.2014)
01:17 min
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Das Gericht stützte aber die Auffassung der Vorinstanz, wonach der Mietvertrag auf Ende 2013 befristet gewesen sei. Damit kann die Eigentümerin die letzte Mietpartei ausweisen, die noch auf dem Labitzke-Areal verblieben ist. Und das, obwohl die Mobimo AG nach wie vor keine Baubewilligung für ihr Neubauprojekt beantragt habe. Die Eigentümerin plant jedoch auf dem Gelände eine Überbauung mit über 200 Wohnungen. Der Gerichtsentscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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