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Mutmasslicher «Päckli-Betrüger» in Zürich vor Gericht
Aus Schweiz aktuell vom 12.02.2019.
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Bezirksgericht Zürich Päckli-Dieb vor Gericht

Ein Mann hat Beute im Wert von rund 50'000 Franken gemacht. Er nutzte die Umleitungsfunktion der Post aus.

Am Mittwoch steht ein Mann vor dem Bezirksgericht Zürich, der im grossen Stil Betrug mit Post-Paketen betrieben haben soll. Mit Komplizen nutzte er die Umleitungsfunktion der Post aus und erbeutete Deliktgut im Wert von rund 50'000 Franken. Heute funktioniert der Trick nicht mehr – dennoch ist Kriminalität bei der Paket-Post ein zunehmendes Problem.

Immer mehr Päckli-Betrug

Der Ursprung des Betrugs findet sich in sogenannten Phishing-Mails. Mails, die einer Nachricht der Schweizerischen Post täuschend ähnlich sehen. Etliche Opfer fielen darauf hinein, klickten auf den Link und gaben ihre Daten für das elektronische Kundenportal der Post ein. So kamen die Täter zu den Zugängen.

Anschliessend bestellten sie online teure Elektronik – zum Beispiel Kameras oder Smartphones – per Rechnung an die Heimadresse der Opfer. Sobald das Paket aber unterwegs war, leiteten sie es via Post-Kundenkonto der Opfer an einen Paketabholautomaten um. Dort holten sie es unerkannt ab, die verdutzen Opfer bekamen nur die Rechnung für die vermeintlich bestellte Ware.

In einem abgekürzten Verfahren soll am Mittwoch gegen den Angeklagten eine teilbedingte Haftstrafe von 20 Monaten und ein Landesverweis von fünf Jahren ausgesprochen werden.

Trick funktioniert nicht mehr

Der Päckli-Diebstahl ist kein Einzelfall. Innert gut einem Jahr registrierte die Kantonspolizei Zürich über 200 solcher Betrugs-Fälle, wie sie auf Anfrage sagt. Mittlerweile funktioniert die Masche jedoch nicht mehr. Die Post hat eingeführt, dass eine Umleitung zu einem Abholautomaten zwingend mittels SMS-Code bestätigt werden muss – ähnlich wie bei den E-Banking-Zugängen. Das verhindert aber nicht, dass deponierte Pakete vermehrt direkt aus den Briefkästen oder Treppenhäusern im Kanton Zürich gestohlen werden. Die Kantonspolizei spricht hier von einem deutlichen Trend.

Deponie-Ermächtigung ist riskant

Viele Kunden ermächtigen die Paket-Lieferfirmen nämlich, die bestellte Ware ohne Unterschrift beim Hauseingang zu deponieren. Kriminelle haben dadurch ein leichtes Spiel. In diesem Fall haftet der Kunde allein. Anwalt Martin Steiger rät deshalb davon ab, Pakete bei sich zu Hause deponieren zu lassen: «Häufig findet sich in der Nachbarschaft jemand, der häufiger zuhause ist und die Pakete entgegennehmen kann. Alternativ bleibt nur der Gang zu einer Post- oder Abholstelle.»

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