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Zürich Schaffhausen Facebook-Urteil kommt vor Bundesgericht

Der 23-jährige Zürcher, der wegen versuchter «Schreckung der Bevölkerung» vom Zürcher Obergericht verurteilt wurde, zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. Der ehemalige Gymnasiast hatte seine rund 290 Facebook-Freunde mit dem Tod bedroht.

An seinem Geburtstag im März 2012 gratulierte ihm keiner seiner Facebook-Freunde zum Geburtstag. Darauf kündigte der Schüler aus seinem Facebook-Profil an, dass er es allen zurückzahlen werde. Mit «Pow, Pow, Pow!» beendete er seinen Eintrag.Ende November stand der heute 23-Jährige deshalb vor dem Zürcher Obergericht. Und dieses verurteilte ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 10 Franken wegen versuchter «Schreckung der Bevölkerung». Davon sind 21 Tagessätze unbedingt.

Audio
Weiterzug des Facebook-Urteils (20.3.2014)
01:23 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 23 Sekunden.

Ein Urteil, welches der ehemalige Gymnasiast nun aber nicht akzeptieren will. Wie eine Sprecherin des Zürcher Obergerichts gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» bestätigte, wird der Fall ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen.

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