An seinem Geburtstag im März 2012 gratulierte ihm keiner seiner Facebook-Freunde zum Geburtstag. Darauf kündigte der Schüler aus seinem Facebook-Profil an, dass er es allen zurückzahlen werde. Mit «Pow, Pow, Pow!» beendete er seinen Eintrag.Ende November stand der heute 23-Jährige deshalb vor dem Zürcher Obergericht. Und dieses verurteilte ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 10 Franken wegen versuchter «Schreckung der Bevölkerung». Davon sind 21 Tagessätze unbedingt.
Ein Urteil, welches der ehemalige Gymnasiast nun aber nicht akzeptieren will. Wie eine Sprecherin des Zürcher Obergerichts gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» bestätigte, wird der Fall ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen.