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Fall Mörgeli und kein Ende Uni Zürich zieht Niederlage gegen Iris Ritzmann weiter

Die Uni Zürich hat beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Sie will das Urteil des Verwaltungsgerichts anfechten. Dieses befand die Kündigung der Uni-Professorin Iris Ritzmann als willkürlich.

Die Medizinhistorikerin Iris Ritzmann galt als die Frau, die Christoph Mörgeli an der Universität Zürich zu Fall brachte. Sie soll dem «Tages Anzeiger» geheime Informationen ausgehändigt haben, welche dazu führte, dass der SVP-Politiker seine Anstellung als Leiter des Medizinhistorischen Institutes der Universität Zürich 2012 verlor.

Später, als die Affäre aufgearbeitet wurde, entliess die Uni Professorin Iris Ritzmann, weil sie die geheimen Informationen herausgegeben habe.

Entscheid hätte für Uni erhebliche finanzielle Konsequenzen

Ritzmann wehrte sich jedoch dagegen – und das mit Erfolg. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte im November 2019 die Entlassung als «willkürlich» kritisiert.

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Uni-Sprecher Beat Müller begründet den Weiterzug.
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 06.01.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 59 Sekunden.

Die Universität Zürich akzeptiert dieses Urteil jedoch nicht. Die bisherige Rechtsprechung in solchen Fällen habe jeweils zu anderen Ergebnissen geführt, begründet Uni-Sprecher Beat Müller den Entscheid. Ausserdem hätte der Entscheid erhebliche finanzielle Konsequenzen. Nun liegt der Entscheid, ob die Kündigung Ritzmanns rechtmässig war oder nicht, also beim Bundesgericht.

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