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Was gilt für Berufs- und Mittelschulen? Die Vorgaben schaffen Verwirrung.
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 20.06.2020. Bild: Keystone
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Forderung an Bundesrat Silvia Steiner: «Wir wollen Planungssicherheit»

Bis nach Mitternacht offene Restaurants, Clubs und Bars, einheitliche Schutzkonzepte und kein Maskenzwang: In weiten Teilen ist die Zürcher Regierung mit den Lockerungen des Bundesrates einverstanden.

In zwei Punkten übt der Regierungsrat Kritik: Dass zum einen Demonstrationen ohne Obergrenze zulässig sind, andere Veranstaltungen aber auf 1000 Teilnehmer beschränkt bleiben. «Wir sind der Meinung, dass für alle Lebensbereiche die gleichen Regeln gelten müssen», sagt Regierungspräsidentin und Bildungsdirektorin Silvia Steiner. Es gehe um die Einschränkung gleicher verfassungsmässiger Rechte. Nun werde das Recht auf freie Meinungsäusserung ungleich höher gewichtet als Wirtschaftsfreiheit. «Wir sehen da eine Ungleichbehandlung.»

Ungewissheit beim Vollunterricht

Beim zweiten Punkt handelt es sich um die Vorgaben zu den geltenden Distanzregeln an Berufs- und Mittelschulen. «Wir sind nicht sicher, ob die Verordnung zulässt, dass die Distanzregeln aufgehoben werden», erklärt Steiner. Davon hänge aber ab, ob wieder Vollunterricht möglich sei. Zur Zeit werden Berufs- und Mittelschüler nur in Halbklassen unterrichtet, bis spätestens nach den Sommerferien soll sich das ändern.

Diese Schulorganisation ist kein Klacks.
Autor: Silvia Steiner Regierungspräsidentin und Bildungsdirektorin Kanton Zürich

Die Forderung des Regierungsrats sei deshalb klar: «Wir wollen Planungssicherheit, und das deutlich vor den Sommerferien», sagt Silvia Steiner, und ergänzt ungehalten: «Es ist kein Klacks, eine Schulorganisation fürs neue Schuljahr zu planen.» Man müsse jetzt wissen, wie es gemeint sei. Der Regierungsrat hofft jetzt, dass die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates Klarheit bringen.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 17:31 Uhr;

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