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Eine Betonwand mit Stahltüre, darauf die Anschrift «Gefängnis Limmattal»
Legende: Der Ort der spektakulären Flucht: Blick auf den Eingang des Gefängnisses Limmattal Keystone
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Zürich Schaffhausen Gefängnisaufseherin soll wegen Fluchthilfe ins Gefängnis

Die Aufseherin, die im Februar zusammen mit einem Häftling aus dem Zürcher Gefängnis Limmattal flüchtete, soll eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten erhalten. Die Staatsanwaltschaft hat beim Bezirksgericht Dietikon Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat die Strafuntersuchung gegen die ehemalige Aufseherin des Gefängnisses Limmattal und gegen den Häftling abgeschlossen. Sie hat beim Bezirksgericht Dietikon Anklage erhoben.

Wie die zuständige Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, zeigte sich die Aufseherin geständig. Diese wird wegen Begünstigung und Entweichenlassens eines Gefangenen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von insgesamt 27 Monaten, davon sieben Monate unbedingt.

Häftling bereitete Fluchtdetails in der Zelle vor

Das Verschulden der Gefängnisaufseherin sei «sehr erheblich», sagt Staatsanwältin Claudia Wiederkehr. Diese habe nämlich nicht nur die Türe zur Zelle des Häftlings, ihrem Geliebten, geöffnet. Sie habe ihm kurz vor der Tatnacht auch ihr persönliches Handy gegeben, damit dieser die Flucht von seiner Gefängniszelle aus habe organisieren können.

Audio
Fluchthelferin aus Liebe soll selbst ins Gefängnis (13.7.2016)
01:50 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 50 Sekunden.

Als das Liebespaar in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar aus dem Gefängnis Limmattal entwich, stand nicht nur das Auto der Gefängnisaufseherin bereit. Wie erst am Mittwoch bekannt wurde, warteten dort zwei weitere Fluchthelfer auf das Paar und übergaben ihnen ein Handy und Bargeld.

Diese zwei weiteren Fluchthelfer wurden inzwischen wegen Begünstigung per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt.

Freiheitsstrafe auch für den Häftling

Auch der befreite Häftling soll für die Flucht ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft beantragt für ihn eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Dies, weil er die Aufseherin zur gemeinsamen Flucht angestiftet habe, heisst es im Strafantrag. Obwohl die Aufseherin also aus Liebe gehandelt hatte, gibt Staatsanwältin Claudia Wiederkehr dem Häftling eine Mitschuld.

Der befreite Häftling befindet sich seit der Festnahme des Paares Ende März in Norditalien wieder im Gefängnis. Die frühere Gefängnisaufseherin wurde inzwischen aus der Untersuchungshaft entlassen und ist mindestens bis zur Verhandlung am Bezirksgericht Dietikon frei.

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7 Kommentare

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  • Kommentar von Kerzenmacher Boris  (zombie1969)
    "mit einem syrischen Häftling" Es wird nun Zeit, dass in Syrien wieder Friede und Ruhe einkehrt, damit die Rückführung des "syrischen Häftling" zügig durchgeführt werden kann.
  • Kommentar von Franz NANNI  (Aetti)
    Wenn es eine Ersttat ist.. na dann kann wohl eine bedingte Straffe ausgesprochen werden... denn fuer seine Hormone und den Einfluss des Anderen Feromone kann niemand was fuer.. das hat mit dem Unterbewusstsein zu tun... Aber mMeinung sollte diese Gefaengnisdirektion wegen lascher Fuehrung mal unter die Lupe genomen werden, wo naehmlich Techtelmechtel erlaubt ist passieren solche Dinge eben!
  • Kommentar von Alex Moser  (AM)
    Ach die Arme!! Wir alle sollten Mitleid mit ihr haben - sie hats doch nur gut gemeint und einem unschuldig Verurteilten Täter helfen wollen!! ;-) Aber vielleicht bekommen die zwei ja ein Doppelzimmer, mit Kingsize-Bett, Menu à la carte, Fitnesprogramm, Wohlfühltherapie - und sonst allerlei Schnickschnack auf Kosten der Steuerzahler? Und er obendrauf noch den CH-Pass?