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Häuserkauf leicht gemacht Die Stadt Zürich erhält mehr Kompetenzen

SP, Grüne und AL hatten gemeinsam einen Vorstoss eingereicht im Nachgang zu den Wirren um den Kauf der sogenannten Gammelhäuser. Die Motion verlangt, dass der Stadtrat beim Liegenschaftenkauf weitgehende Kompetenzen erhält, wenn der Kauf einem kommunalen Zweck dient.

Ein unliebsamer Gerichtsentscheid

Bisher musste der Stadtrat eine Dringlichkeit vorbringen, wenn er eine Liegenschaft ohne Zustimmung des Parlaments kaufen wollte. Ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom vergangenen Jahr verdeutlichte zudem, wie genau diese Dringlichkeit aufzufassen ist.

Diesen Entscheid gelte es zu respektieren und nicht gleich wieder zu ändern, weil er rot-grün nicht passe, kritisierten FDP, SVP und GLP am Mittwochabend im Parlament den Vorstoss.

Beim Stadtrat rannten die Motionäre dagegen offene Türen ein. Finanzvorsteher Daniel Leupi (Grüne) bezeichnete die heutige Regelung als nicht mehr zeitgemäss. Wolle die Stadt Zürich eine Liegenschaft kaufen, sei «die Konkurrenz mit dem E-Bike unterwegs und die Stadt hat vorne einen Platten und hinten eine Acht.»

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Korrektur eines unliebsamen Gerichtsentscheids
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 15.11.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 56 Sekunden.

Auch dank der Unterstützung der EVP erhielten SP, Grüne und AL eine komfortable Mehrheit von 69 Ja- zu 44 Nein-Stimmen. Der Stadtrat muss nun eine Weisung ausarbeiten, wie die Gemeindeordnung entsprechend angepasst werden kann.

Der umstrittene Kauf der Gammelhäuser

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Der Stadtrat hatte im Februar 2017 drei stark vernachlässigte Liegenschaften (Gammelhäuser) im Langstrassenquartier für rund 32 Millionen Franken in eigener Kompetenz erworben. SVP, CVP und FDP sahen beim Geschäft keine Dringlichkeit als gegeben an und gelangten mit einem Stimmrechtsrekurs an den Bezirksrat. Dieser gab noch der Stadt recht. Das kantonale Verwaltungsgericht stiess den Entscheid jedoch um und hob die Käufe im Herbst 2017 wieder auf. Der Zürcher Stadtrat war damit gezwungen, die Käufe doch noch dem Parlament vorzulegen. Inzwischen wurde der Häuserkauf durch das Parlament bewilligt.

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