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Neue Bewilligungspraxis Zürich erlaubt Sexsalons in Wohnquartieren

Maximal zwei Räume mit zwei Prostituierten: Solche Kleinstsalons sind künftig überall in der Stadt Zürich zugelassen.

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Lockerere Regeln für kleine Sexsalons in Zürich
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 21.11.2018.
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Sex-Arbeiterinnen haben in Zukunft mehr Spielraum bei der Standortwahl für ihr Gewerbe. Neu sollen in der Stadt Zürich kleine Salons auch in Wohnzonen erlaubt sein. Also in Gebieten, in denen der Wohnanteil über fünfzig Prozent liegt.

Um dies zu ermöglichen, muss die Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst werden. Noch vor vier Jahren stellte sich die Stadtregierung gegen diese Änderung. Mit dem Argument, die Wohnbevölkerung leide zu sehr unter den Begleiterscheinungen des Sexgewerbes wie Lärm oder dem zusätzlichen Verkehr.

Das Stadtparlament hat das im Rahmen der BZO-Beratung aber anders gesehen. Solche Kleinstsalons sollen auch in Wohnquartieren möglich sein. Nun beantragt der Stadtrat die notwendige Änderung.

Fachstelle sieht Fortschritt

Als Kleinstsalon gilt ein Gewerbe, wenn es maximal zwei Räume umfasst, in denen nicht mehr als zwei Prostituierte arbeiten. Diese Salons benötigen keine polizeiliche Bewilligung, wohl aber eine Baubewilligung, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilt.

Die Prostituierten seien in Kleinstsalons besser vor Zwangsprostitution und Ausbeutung geschützt. In der Regel könnten sie hier wirtschaftlich unabhängig und selbstverantwortlich arbeiten. Das sieht auch die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) so, die den Schritt der Stadtregierung daher begrüsst.

Allerdings will der Stadtrat verhindern, dass gleich mehrere solche Kleinstsalons in dasselbe Haus einziehen und so die restlichen Hausbewohner stören. Damit dies nicht geschieht, soll besonders auf die Einhaltung der jeweiligen Wohnanteilspflicht geachtet werden. Das Stadtparlament muss dieser Anpassung der BZO noch zustimmen.

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