Salonprostitution soll in Zürich auch in Zukunft nur dort ausgeübt werden dürfen, wo der Wohnanteil unter 50 Prozent liegt. Dies teilte der Stadtrat am Freitag mit. Diese Bestimmung soll die Wohnquartiere in erster Linie vor störenden Begleiterscheinungen des Prostitutionsgewerbes wie Lärm, Littering oder Freierverkehr schützen.
Anlässlich der Teilrevision der BZO hatten Politiker und Frauenorganisationen diverse Lockerungen gefordert - insbesondere für Kleinstsalons mit bis zu zwei Sexarbeiterinnen. Eine Spezialregelung für Kleinstsalons ist in der BZO gemäss Stadtrat jedoch «nicht erwünscht». Denn die Kontrolle der tatsächlichen Nutzung in der Praxis hält er für «kaum umsetzbar.»
Genug Platz für das Sex-Gewerbe
Nach Ansicht des Stadtrates gibt es auf Stadtgebiet ausreichend Platz für das Prostitutionsgewerbe. Bedenken, wonach es bei strenger Auslegung der BZO im Langstrassenquartier und im Niederdorf keine Sexsalons mehr geben kann, teilt er nicht. Für Salons, die bereits seit mehr als 20 Jahren existieren, gelte eine Besitzstandsgarantie.
Kein Verständnis für den Entscheid der Stadtregierung zeigt die Alternative Liste (AL). Sie betreibe eine «mutlose Prostitutionspolitik», wirft die AL der Regierung vor.