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Schlagabtausch zwischen Links und Rechts im Zürcher Kantonsparlament
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 04.11.2019. Bild: Keystone
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Observationen im Kanton Zürich Diese Regeln sollen für Sozialdetektive gelten

Der Zürcher Kantonsrat schränkt den Spielraum von Sozialdetektiven ein. Sie sollen etwa keine unangemeldeten Hausbesuche machen dürfen.

Darum geht es: Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Stadt Zürich den Einsatz von Sozialdetektiven sistiert. 2017 reichten Mitglieder der FDP, SVP und BDP einen Gesetzesvorstoss im Kantonsrat ein. Sie wollten damit die gesetzliche Grundlage schaffen, um Sozialdetektive einzusetzen. Dass es eine kantonale Regelung braucht, war im Kantonsrat praktisch unbestritten. Nur die Alternative Liste (AL) kritisierte den Einsatz von Sozialdetektiven.

Das waren die grössten Knackpunkte: Vor allem zwei Forderungen waren umstritten: Dürfen Sozialdetektive unangekündigte Hausbesuche machen? Und soll es erlaubt sein, Fahrzeuge der Sozialhilfebezüger via GPS zu verfolgen? Diese Forderungen wollten die bürgerlichen Parteien im Gesetz verankern.

So hat der Kantonsrat entschieden: Mitte-Links setzte sich im Kantonsrat durch. Bei dem Gesetz soll es weder unangemeldete Hausbesuche noch elektronische Fahrzeugüberwachung geben. Parteien wie die SP oder die Grünen argumentierten, solche Massnahmen verletze die Grundrechte, auch Sozialhilfebezüger hätten ein Recht auf Privatsphäre. Mitte-Links setzte sich auch bei einer schärferen Aufsicht über die Sozialdetektive durch: Nebst den Sozialämtern muss der Bezirksrat ihren Einsatz bewilligen.

So argumentierten die bürgerlichen Parteien: Bürgerliche Parteien wie die FDP, SVP und EDU waren nicht einverstanden, wie an der Vorlage herumgeschraubt wurde. So bezeichnete etwa Kantonsrätin Linda Camenisch (FDP) die Vorlage als «zahnlosen Papiertiger». Bürgerliche sahen in den unangemeldeten Hausbesuchen und GPS-Trackern eine Notwendigkeit.

So geht es weiter: Die Vorlage wurde am Montag in einer ersten Fassung im Kantonsrat beraten. In vier Wochen findet die Schlussabstimmung statt. Es ist aber durchaus möglich, dass die Bürgerlichen danach das Referendum ergreifen und es zu einer Volksabstimmung kommt.

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Keine Observationen durch Sozialdetektive in Zürich
Aus Schweiz aktuell vom 04.11.2019.
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