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Kampf gegen Missbrauch Keine Observationen durch Sozialdetektive in Zürich

Der Bezirksrat bremst die Stadt Zürich und kassiert die Verordnung, die Observationen durch Sozialdetektive regelt.

  • Die Stadt hat nicht die Kompetenz, Menschen überwachen zu lassen, die Sozialhilfe beziehen, sagt der Bezirksrat.
  • Für eine solche Observation fehlt die Grundlage im Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich, heisst es in der Mitteilung.
  • Der Zürcher Sozialvorsteher Raphael Golta sieht nun den Kanton in der Pflicht.
  • Der Kantonsrat soll so schnell wie möglich die gesetzliche Grundlage für die Observation von mutmasslichen Sozialhilfebetrügern schaffen, fordert Golta.

Die Verordnung, die den Einsatz von Sozialdetektiven in der Stadt Zürich regeln sollte, war im Stadtparlament heiss umstritten. Die Grünen und die Alternative Liste bezweifelten die Rechtmässigkeit der Verordnung. Deshalb machten sie Rekurs gegen den Beschluss des Gemeinderates und erhielten nun Recht.

Für Observationen braucht es eine Grundlage im kantonalen Sozialhilfegesetz, hält der Bezirksrat fest. Der zuständige Regierungsrat Mario Fehr (SP) hatte sich bisher auf den Standpunkt gestellt, dass das kantonale Gesetz solche Observationen erlaube. Dem ist laut dem Bezirksrat aber nicht so. Die laufende Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes soll diese Grundlage nun schaffen.

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