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Das Urteil des Zürcher Obergerichts
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 30.11.2018. Bild: Keystone
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Prozess um An'nur-Moschee Kein milderes Urteil für ehemaligen Imam

  • Das Zürcher Obergericht verurteilt den ehemaligen Vorbeter der Winterthurer An'Nur Moschee zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zehn Jahren Landesverweis .
  • Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.

Eigentlich hätte das Obergericht eine schärfere Strafe verhängen wollen, 21 Monate statt 18. Wegen des sogenannten «Verschlechterungsverbots» war dies aber nicht möglich. (Siehe Textbox)

Das Verschlechterungsverbot

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Das Verbot besagt, dass ein Obergericht die Strafe nicht verschärfen darf, wenn dies die Staatsanwaltschaft nicht gefordert hat. Da nur der Verurteilte das Urteil des Bezirksgerichts weitergezogen hatte, konnte das Obergericht nur die Strafe des Bezirksgerichts bestätigen.

Im Fall des Verurteilten spielt das Strafmass eine untergeordnete Rolle, denn er soll ohnehin ausgeschafft werden.

Wer als Ausländer solche Aufrufe zu Gewalt verbreitet, ist in der Schweiz nicht erwünscht.
Autor: Richterin am Zürcher Obergericht

Der heute 26-jährige Mann hatte im Oktober 2016 in einer seiner Predigten zu Mord an Gläubigen aufgerufen, die nicht in der Gemeinschaft beten. In den sozialen Medien verbreitete er zudem Bilder von IS-Gräueltaten.

Gerichtszeichung zeigt den ehemaligen Imam der Winterthurer An'Nur Moschee
Legende: Auch für das Obergericht war es erwiesen, dass der ehemalige Imam in einer Predigt zum Mord aufgerufen hat. Keystone

Predigt aus dem Internet

Der Verteidiger hatte argumentiert, sein Mandant habe die Predigt aus Textbausteinen im Internet zusammengestellt und selbst keine vertieften Kenntnisse des Korans. Der Angeklagte selbst verweigerte am Prozess sämtliche Aussagen. Er habe den Behörden alles erzählt, es gebe nichts mehr zu sagen.

Ausschaffung soll vollzogen werden

Der Mann befindet sich seit dem Urteil des Bezirksgerichts in Ausschaffungshaft im Zürcher Flughafengefängnis. Er kann das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen. Die Richterin betonte, man werde das Migrationsamt anweisen, «alles daran zu setzen, diese Ausschaffung zu vollziehen.»

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