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Das Zürcher Obergericht hat in zweiter Instanz über den Fall entschieden
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 22.11.2019. Bild: Keystone
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Schachtdeckel auf Fan geworfen Winterthurer Lehrling muss sieben Jahre ins Gefängnis

Das Zürcher Obergericht verurteilt einen 23-jährigen Mann, weil er einen Schachtdeckel auf einen FCZ-Fan geworfen hatte.

  • Das Zürcher Obergericht hat einen jungen Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
  • Der Angeklagte hatte nach einem Spiel zwischen dem FC Winterthur und dem FC Zürich einen Schachtdeckel auf einen FCZ-Fan geworfen.
  • Die Tat hatte sich 2017 am Bahnhof Winterthur ereignet.

Aufgrund der eindeutigen Beweise sieht das Gericht keinen Zweifel, dass der 23-jährige Angeklagte schuldig ist. Der Angeklagte habe den Schachtdeckel absichtlich geworfen und mögliche Todesfolgen in Kauf genommen, argumentierte der Richter.

Die Tat sei ein «exemplarischer Fall von sinnloser Gewalt nach Fussballspielen», so der Richter. Bei solch sinnlosen Gewaltexzessen nach Fussballspielen gebe es irgendwann Tote, «da muss man kein Hellseher sein».

Urteil wurde weitergezogen

Mit seinem Urteil bestätigt das Zürcher Obergericht den Entscheid des Bezirksgerichts Winterthur. Es hatte den Kochlehrling 2018 bereits zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben das Urteil ans Zürcher Obergericht weitergezogen.

Die Tat des Angeklagten

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Auf dem Parkdeck über dem Winterthurer Hauptbahnhof löste der Angeklagte 2017 einen zwei Kilogramm schweren Schachtdeckel. Er warf ihn auf das darunter liegende Perron, wo FCZ-Fans in den Extrazug nach Zürich stiegen. Der Schachtdeckel traf einen heute 31-jährigen Mann direkt am Kopf. Er überlebte zwar, erlitt aber einen Schädelbruch und kam auf die Intensivstation.

Angeklagter entschuldigt sich mehrfach

Der Verteidiger forderte vor dem Zürcher Obergericht einen Freispruch. Er argumentierte, das Bezirksgericht Winterthur habe unter medialem Druck ein Fehlurteil gefällt. Sein heute 23-jähriger Mandant werde stellvertretend für alle Hooligans bestraft – obwohl er gar kein Fussballfan sei. Laut Verteidiger waren die Vorwürfe nicht genügend belegt. Er zweifelte etwa die Aussagen des Kollegen an, der mit dem Angeklagten auf dem Parkdeck war und ihn schwer beschuldigte.

Der Angeklagte selbst entschuldigte sich vor Gericht mehrmals für seine Tat. Er habe viel Alkohol getrunken und nach fünf, sechs Bieren wohl den Schachtdeckel auf die FCZ-Fans geworfen. Genau erinnern könne er sich aber nicht, gab er zu bedenken.

Härtere Strafe gefordert

Der Staatsanwalt wiederum forderte, die Freiheitsstrafe auf neun Jahre zu verschärfen. Er bezeichnete die Tat als «rein egoistisches, pubertierendes Machtgehabe». Der Angeklagte sei nicht so stark betrunken gewesen, wie er behauptet habe.

Nur wenige Minuten nach seiner Tat hatte der Angeklagte einer Freundin eine SMS mit folgenden Worten geschrieben: «Ich han en Dolendeckel uf Züri-Fans geschosse.» Dies zeigt laut Staatsanwalt, dass der Angeklagte schwerste Verletzungen gezielt in Kauf genommen hat.

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