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Kanton Zürich will mit allgemeinder Weisung warten bis das Bundesgericht entschieden hat
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 01.09.2020. Bild: Keystone
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Schlappe für Gewerkschaften Streit um Umkleidezeit kommt vor Bundesgericht

Wer in einem Spital arbeitet, hat die Pflicht, vor Arbeitsbeginn seine Alltagskleidung gegen frisch gewaschene Spital Kleidung einzutauschen. Dafür müssen die Angestellten fünf bis zehn Minuten vor Schichtbeginn einberechnen. Aber müssen die Spitäler diese Ankleidezeit vergüten? Nein, lautet die Antwort des Zürcher Verwaltungsgerichts im Falle des Spitals Limmattal.

Gewerkschaft hat kein Verständnis

Es gebe keine gesetzliche Grundlage, die vorschreibe, dass die Umkleidezeit der Mitarbeitenden entschädigt werden müsse, findet das Gericht. Ausserdem sei diese Praxis bis vor Kurzem in den meisten Spitälern üblich gewesen, heisst es im Urteil weiter. Damit stützt das Gericht den Entscheid der Vorinstanz. Thomas Brack, Direktor des Limmattalspitals ist erleichtert. «Dass das Gericht sagt, unsere Praxis sei rechtens, ist natürlich schön.»

Nur weil es bis jetzt so war, ist es noch lange nicht rechtmässig
Autor: Roland Brunner Regionalsekretär VPOD Zürich

Für die Gewerkschaft VPOD, welche den Rekurs beim Verwaltungsgericht eingereicht hatte, ist diese Begründung nicht nachvollziehbar: «Nur weil es bis jetzt so war, ist es noch lange nicht rechtmässig», sagt VPOD-Sekretär Roland Brunner. Der Begriff der Arbeitszeit beinhalte eine bezahlte Tätigkeit, das sei im Gesetz so festgeschrieben. Man ziehe den Entscheid nun ans Bundesgericht weiter, so Brunner. Dieses muss sich nun zum ersten Mal mit dieser Frage auseinandersetzen.

Pausen statt Umkleidezeit

Andere Spitäler im Kanton Zürich haben sich bereits bewegt und vergüten die Umkleidezeit der Mitarbeitenden. So rechnen die Schulthess-Klinik und

das Kinderspital zum Beispiel pauschal 15 Minuten pro Tag an. Wie viele andere Spitäler sei auch das Spital Limmattal in dieser Frage aktiv geworden. Laut Spitaldirektor Thomas Brack habe man vor Kurzem die Pausenregelung angepasst. So seien die Umkleidezeiten indirekt auch entschädigt.

Kanton gibt vorerst keine Empfehlung ab

Die Gewerkschaften erhielten im Januar dieses Jahres Rückendeckung der Zürcher Kantonsregierung. Wer sich für die Arbeit umkleiden müsse, der könne dies als Arbeitszeit anrechnen, hiess es damals in einer Antwort des Regierungsrats auf eine Anfrage von drei Parlamentarierinnen. Ausserdem kündigte die Regierung an, dass der Kanton ein Merkblatt herausgeben wolle, wie die Spitäler mit dieser Frage umgehen sollen.

Wir warten mit der Publikation zu, bis das Bundesgericht entschieden hat.
Autor: Roger Keller Sprecher Zürcher Finanzdirektion

Dieses Merkblatt sei eigentlich fast fertig, heisst es bei der zuständigen Finanzdirektion auf Anfrage des «Regionaljournals». Nun wird es aber vorerst in einer Schublade verstaut. «Wir warten mit der Publikation zu, bis das Bundesgericht entschieden hat», sagt Sprecher Roger Keller.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen 06:31 Uhr;

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